Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
3. Der Auftraggeber erkennt mit Auftragserteilung (schriftlich oder mündlich) die Geschäftsbedingungen an. Die Buchung gilt als verbindlicher Auftrag durch den Auftraggeber. Es gelten die Preise der Preisliste des Fotografen zum Zeitpunkt der Buchung.


II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5. Der Besteller eines Bildes im Sinne vom Paragraphen 60 UrhG hat kein Recht,das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder (z.B. Online, Social Media etc.) muss der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die Negative/Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative/Roh-Daten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
8. Dem Auftraggeber ist es untersagt Veränderungen jeder Art an den Bildern vorzunehmen. Hierzu gehören u.a. Bildschnitt, Umwandlung in schwarz-weiß, sepia etc., Nutzung von Filtern etc. 


III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale Nebenkosten erhoben, Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten etc.) sind sofern nicht anders schriftlich vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Nach $ 19 UStG wird auf die Preise keine Mehrwertsteuer erhoben (Kleinunternehmerregelung).
2. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, erhöht sich das Honorar des Fotografen entsprechend, sofern ein Pauschal-/Paketpreis vereinbart worden ist. 
3. Das Honorar für das gewählte Paket ist am Shootingtag in bar zu bezahlen. Zusatzkäufe oder Upgrades auf größere Pakete werden im Anschluss an die Bildauswahl überwiesen oder spätestens bei Abholung in bar gezahlt. Ein Versand oder eine Übergabe der fertigen Lichtbilder und Dateien erfolgt erst noch vollständiger Bezahlung. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 7 (in Worten: sieben) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
5. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.


IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf wenn nichts anderes Vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative / Daten nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. 
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Gewährleistung der Hersteller. Für Schäden durch unsachgemäße Handhabung kann der Fotograf nicht haftbar gemacht werden.


V. Leistungsstörung, Termin, Ausfallhonorar
1. Nach der Vorauswahl durch den Fotografen stellt dieser dem Auftraggeber einen Link zur Online-Galerie zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann.
2. Der Fotograf verpflichtet sich die Lichtbilder nach Auswahl durch den Auftraggeber schnellstmöglich professionell zu bearbeiten. 
3. Der Auftraggeber erkennt den fotografischen und künstlerischen Stil des Fotografen mit Buchung und Auftragserteilung an. Die Bildbearbeitung obliegt dem Fotografen in seinem Stil. Nachträgliche Änderungswünsche seitens des Auftraggebers werden gesondert in Rechnung gestellt. Reklamationen sind binnen 7 Tagen dem Fotografen anzuzeigen. Nach dieser Frist gilt der Auftrag als verbindlich und angenommen. 
4. Wird die für die Durchführung des Auftrages, insbesondere die für das Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
5. Die Shootingzeit startet mit der vereinbarten Uhrzeit. Der Fotograf ist nicht verpflichtet Wartezeiten durch Verspätung des Auftraggebers anzuhängen. 
6. Ein vereinbarter Termin zwischen dem Auftraggeber und dem Fotograf ist in jedem Fall wahrzunehmen. Sollte der Fotograf auf Grund höherer Gewalt oder Krankheit einen Termin nicht wahrnehmen können, bemüht er sich um einen Ersatztermin oder einen Termin bei einem Kollegen. Der Auftraggeber verzichtet auch auf Schadensersatz gegenüber dem Fotografen. Sollte es dem Auftraggeber nicht möglich sein, den vereinbarten Termin wahrzunehmen, muss dies frühzeitig mit dem Fotografen besprochen werden. Bei krankheitsbedingten Absagen versucht der Fotograf zeitnah einen Ersatztermin zu finden. Bei Stornierung innerhalb von weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, ist der Fotograf berechtigt Ausfallgebühren in Höhe von 50% des voraussichtlichen Auftragswerts (kleinstes Paket des gebuchten Shootings) in Rechnung zu stellen. Bei Stornierung innerhalb von weniger als 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin, ist der Fotograf berechtigt Ausfallgebühren in Höhe von 30% des voraussichtlichen Auftragswerts (kleinstes Paket des gebuchten Shootings) in Rechnung zu stellen, sofern der Termin nicht weiter vergeben werden kann. Bei Stornierung innerhalb von weniger als 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin, ist der Fotograf berechtigt Ausfallgebühren in Höhe von 25% des voraussichtlichen Auftragswerts (kleinstes Paket des gebuchten Shootings) in Rechnung zu stellen, sofern der Termin nicht weiter vergeben werden kann. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage ist der Fotograf berechtigt Ausfallgebühren in Höhe von 60% des voraussichtlichen Auftragswerts (kleinstes Paket des gebuchten Shootings) in Rechnung zu stellen. Bei Neugeborenenshootings wird der errechnete Termin bzw. der Termin der geplanten Sectio als Basis genommen, falls das Baby noch nicht geboren wurde. Der Fotograf räumt unverbindlich die Möglichkeit ein, diesen Betrag auf ein Shooting (ausgenommen Aktionen) innerhalb der nächsten 6 Monate nach dem stornierten Termin anrechnen zu lassen. Wurde ein Termin kurzfristig (weniger als 14 Tage vorher) storniert und ein Ersatztermin ausgemacht gelten bei Stornierung für den Ersatztermin die Stornokosten, die bei der ersten Absage angefallen wären, auch wenn der Ersatztermin nicht kurzfristig storniert wird.
7. Eine Terminverschiebung z.B. wegen Krankheit ist immer möglich. Der Fotograf bemüht sich einen zeitnahen Ersatztermin zu finden. Nach der zweiten kundenseitigen Terminverschiebung gelten die Preise des Fotografen zum Zeitpunkt der Verschiebung.
8. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn Sie schriftlich vom Fotografen bestätigt wurden. Der Fotograf haftet bei Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 
9. Hat der Auftraggeber der Veröffentlichung der Lichtbilder zugestimmt und hierbei den vereinbarten Rabatt auf den Shootingpreis erhalten und widerruft die Veröffentlichungserlaubnis im Nachgang, ist der Fotograf berechtigt neben der Rückzahlung des Rabatts weitere Kosten wie z.B. Neudruck von Printmedien wie Visitenkarten, Flyer etc. sowie die Kosten für die Löschung der Lichtbilder in Rechnung zu stellen. Bereits in Umlauf gebrachte Printmedien sind vom Widerruf ausgeschlossen. 


VI. Veröffentlichung
1. Der Fotograf veröffentlicht die Bilder nur mit vorheriger Zustimmung. 
2. Für die Freigabe zur Veröffentlichung gewährt der Fotograf einen Rabatt von 50 Euro auf den Shootingpreis.
3. Wird die Freigabe zur Veröffentlichung widerrufen, so ist der Fotograf berechtigt, die 50 Euro Rabatt nachträglich zuzüglich Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Mit Mehraufwand sind beispielsweise die Kosten sowie das Vernichten von bereits gedruckten Werbemitteln, Flyern, Visitenkarten etc. sowie der Zeitaufwand zur Löschung der bereits veröffentlichten Bilder gemeint.


VII. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Fotografen.
VIII. Digitale Fotografie
2. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
3. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.


VIII. Nutzung und Verbreitung
1. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen ist ohne vorherige Absprache nicht gestattet
2. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
3. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft-oder Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
4. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wegehergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
5. Dem Auftraggeber ist es untersagt Veränderungen jeder Art an den Bildern vorzunehmen. Hierzu gehören u.a. Bildschnitt, Umwandlung in schwarz-weiß, sepia etc., Nutzung von Filtern etc. 
6. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen.


IX. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.


X. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.




Quelle: Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB des Fotografen-Handwerks (Bundesanzeiger Nr. 88 v. 15.05. 02 – Seite 10.436)
Stand 2018 Änderungen vorbehalten

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